Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung.

 Das Kassenbuch in Castrop - Auflagen für Gastronomen und Start-Ups

Gründer und Gastronomen aufgepasst - das Kassenbuch kann durchaus verpflichtend sein.
Nicht alle Gewerbebetriebe und Freiberufler sind vom Gesetzgeber zur Führung eines Kassenbuchs verpflichtet. In der Gastronomie ist das Kassenbuch jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Erfüllen bereits die Kassenbelege für den Gast die gesetzlichen Vorgaben, wird die Führung des Kassenbuchs erheblich vereinfacht und nur noch Tagessalden sind aufzunehmen. 

Der Umgang mit Bargeld gehört ins Kassenbuch

Auch in Castrop gehören Bareinnahmen und Barauszahlen in das Kassenbuch.
Das Kassenbuch ist vom Typ her ein Bankkonto, auf dem jedoch ausschließlich die Barmittel des Unternehmens verwaltet werden. Am Ende jedes Geschäftstages zeigt das Kassenbuch den gesamten Bargeldbestand des Betriebes an. Für jeden Eingang und Ausgang im Kassenbuch muss - wie auch in der übrigen Buchhaltung - ein Beleg vorliegen.
Bei Unternehmer und Gastronomien, die zur Kassenführung verpflichtet sind, steht damit auch die Führung eines Kassenbuchs an. Wer zur Bilanzierung verpflichtet ist oder freiwillig Bilanzen erstellt, muss ebenfalls des Kassenbuches führen. In DATAC24 erstellen Sie Ihr Kassenbuch sehr einfach selbst. Möchten Sie lediglich ein Kassenbuch für den Dienstleistungs- oder Gewerbebetrieb erstellen, sprechen Sie uns an. 

Leichte Führung mit dem digitalen Kassenbuch in Castrop

Ihr Kassenbuch wird typischerweise in digitaler Form erstellt.
Als Gastronom, Handwerker oder als Einzelhändler drucken Sie dem Kunden an der Kasse einen Beleg aus. Handelt es sich um eine Barzahlung, gehört der Vorgang in das Kassenbuch. Zahlen Gast oder Kunde mit Kreditkarte, betrifft der Vorgang buchhalterisch jedoch das Bankkonto des Unternehmens und nicht nur das Kassenbuch.
Das Kassenbuch ist Bestandteil der gesetzlichen Buchführungspflicht.
Mit DATAC24 führen Sie mit Ihren digitalen Daten oder ihren Papierbelegen Ihr Kassenbuch nach den gesetzlichen Vorschriften. Damit besteht jederzeitige Klarheit, welche finanziellen Barmittel zur Verfügung stehen. 

Das gehört auf den Kassenzettel - wichtige Angaben für die Steuer

Was genau muss die Kasse oder das Kassenterminal auf den Beleg drucken? Hier sind die Vorgaben des Gesetzgebers für den Eintrag im Kassenbuch in Castrop:

  • Datum
  • Belegnummer (eindeutig und fortlaufend)
  • Buchungstext (z.B. Takeaway Lunch)
  • Netto-Betrag und Währung (Betrag ohne Mehrwertsteuer)
  • Umsatzsteuer-Satz (7 oder 19 Prozent)
  • Umsatzsteuer als absoluter Betrag (Währung)

Im Kassenbuch muss tagesgenau zusätzlich der aktualisierte Kassenbestand bzw. der Saldo ersichtlich sein.
Der Beleg, für den zusätzliche Angaben erforderlich sind (z. B. die Umsatzsteuer-ID) ist dem Gast auszuhändigen und er muss dem Finanzamt auf Nachfrage vorgelegt werden können.

Kassenbuch führen - das sind die häufigen Fehler

In Betrieben, die direkt an Kunden verkaufen - wie etwa die Gastronomie oder der IT-Shop - werden jedoch erhebliche Umsätze per Barzahlung abgewickelt. Selbst Lieferanten von Lebensmitteln werden gelegentlich bar bezahlt.
Vermeidbar sind Kassenbuch-Fehler, die aus Nachlässigkeit entstehen - wie etwa die fehlenden Buchungen zu den Privateinnahmen und Privateinlagen. Dabei geht es beispielsweise um Bareinlagen, wenn etwa eine Druckerpatrone für den Geschäftsdrucker aus der privaten Geldbörse bezahlt wurde.

Bei allen Fragen zum Kassenbuch sind wir in Castrop Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Auch bei der Belegerstellung - Barbeleg oder Rechnung - nach den gesetzlichen Vorgaben sind wir behilflich.

Wir sind flexibel im Rahmen des gemäß § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes und richten uns ganz nach Ihren Wünschen! Als Buchhalter können wir lediglich keine Rechts- und Steuerberatung anbieten.

  Selbstständiger Buchhalter / Betriebswirt in Castrop Rauxel